Rechtsanwaltskanzlei - Ines Haußmann

 

Kosten / Gebühren:

 

Die Abrechnung der Rechtsberatung oder -vertretung erfolgt im Normalfall nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Dort ist genau festgeschrieben, welcher Betrag für welche Arbeit verlangt werden kann. Dabei variieren die Kosten nach dem Streitwert.

 

Im Ausnahmefall ist es aber auch möglich, ein Zeit- oder Pauschalhonorar zu vereinbaren, sofern diese, je nach Fall und Angelegenheit, angemessen und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung vorgeschrieben ist.

 

Ein Erfolgshonorar ist nur in engen Grenzen, die kostenlose Beratung allerdings nicht erlaubt.

 

Bedenken Sie, dass im Fall des Unterliegens die Kosten i.d.R vom Unterliegenden zu tragen sind und vor dem Landgericht mindestens zwei Anwälte tätig werden. Um eine individuelle Abschätzung der Erfolgsaussicht vornehmen zu können, erstelle ich Ihnen gern eine erste Übersicht über die voraussichtlichen Kosten.

 

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernehme ich den Schriftverkehr mit dieser. Für die Erstberatung können Sie aber auch schon selbst Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und dort um eine "Deckungszusage" bitten. Lassen Sie sich die Zusage am besten schriftlich bestätigen.

 

Wenn die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, beantragen ich für Sie gegen Erstattung der einmaligen Pauschale von 15 Euro eine Beratungskosten- oder Prozesskostenhilfe.

 

Sollten noch Fragen bestehen, können Sie mich über das Kontaktformular erreichen!

 

 

 

Rechtsanwältin Ines Haußmann  -  Tel.: 03301 577 33 35

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